Lebenslange Garantie und Servicebestimmungen für Schmuck
LEIBISHS LEBENSLANGE GARANTIE
LEIBISH freut sich, seinen Kunden ein lebenslange Garantie auf Schmuck über das Unternehmen erworben.
1. Die Schmuckgarantie und Servicebedingungen gelten für jeden Kunden, der bei LEIBISH einkauft, ab dem Kaufdatum. Das Angebot gilt nur für Schmuck, der direkt über die LEIBISH-Website verkauft wird.
Es gelten folgende Bedingungen:
1.1. Die Garantie gilt ab dem Datum des erstmaligen Erhalts der Ware durch den Kunden.
1.2. Die lebenslange Garantie von LEIBISH deckt die Reparaturkosten nur für Mängel, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind , wie z. B. Reinigung , Rhodinierung und lose Zinken .
2. Wenn Schmuckstücke mit lebenslanger Garantie an die LEIBISH-Niederlassungen geschickt werden, werden sie nur von einem LEIBISH-Schmuckexperten geprüft, der feststellt, ob Reparaturen erforderlich sind. Wenn Reparaturen erforderlich sind, die nicht von der lebenslangen Garantie abgedeckt sind, wird das Unternehmen den Kunden um Erlaubnis bitten, bevor an dem Stück gearbeitet wird.
2.1. Die Garantie deckt keinen Verlust oder Diebstahl des Schmucks bzw. von Teilen davon ab.
2.2. Größenänderungen sind von der Garantie nicht abgedeckt.
2.3. Wird ein Defekt festgestellt, muss der Schmuck zur Überprüfung an LEIBISH zurückgeschickt werden. Ob der Defekt auf normale Abnutzung oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, bestimmt ausschließlich LEIBISH.
2.4. Bei Schmuckstücken, deren Größe durch Dritte, die nicht Eigentum von LEIBISH sind, oder ohne die entsprechende Genehmigung von LEIBISH geändert wird, erlischt die Garantie.
2.5. Der Kunde trägt alle Versand- und Versicherungskosten vom Kunden zum LEIBISH-Büro. Die Garantie deckt die Versandkosten und die Versicherung vom LEIBISH-Büro zum Kunden ab.
2.6. LEIBISH haftet nicht für Kosten, Schäden oder Verluste, die entstehen, während sich der Schmuck nicht im Besitz des Unternehmens befindet. LEIBISH bestimmt ausschließlich, wie der Schmuck am besten an den Kunden zurückgegeben werden kann.
2.7. Wenn festgestellt wird, dass der Schmuck aufgrund ungewöhnlicher oder extremer Abnutzung oder Verwendung über den Garantiezeitraum hinaus beschädigt wurde, muss der Kunde für sämtliche Reparaturen aufkommen.
2.8. Aufgrund der Beschaffenheit dieser Schmuckart haftet LEIBISH nicht für Schäden an reißenden Ketten von Anhängern, Halsketten und Armbändern. LEIBISH haftet nicht für Schäden an Ohrsteckern, Nasenringen oder anderem Körperschmuck.
2.9. LEIBISH wird den Kunden vor der Durchführung der Reparatur über die erforderlichen Reparaturen informieren. LEIBISH wird den Kunden darüber informieren, ob die Reparatur in den Rahmen der Garantie fällt oder nicht.
RINGGRÖSSENÄNDERUNG
3. Auf Wunsch eines Kunden LEIBISH nimmt innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einmalig eine kostenlose Änderung der Ringgröße unter folgenden Bedingungen vor.
3.1. Die Ringgröße muss in einem LEIBISH-Servicecenter oder einem von LEIBISH zugelassenen Servicecenter angepasst werden. Wenn die Größe in einem zugelassenen Servicecenter angepasst wird, muss LEIBISH vor der Anpassung über die Kosten informiert werden und diese genehmigen.
3.2. Diese einmalige kostenlose Größenanpassung gilt nur für Ringe, die in der unteren Hälfte des Rings keine Diamanten aufweisen, und nicht für Ringe, die vollständig mit Diamanten besetzt sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, LEIBISH die richtige Größe mitzuteilen, bevor er Ringe bestellt, die den gesamten Ring rundherum mit Diamanten besetzen.
3.3. Nur LEIBISH kann feststellen, ob die Größe eines Rings veränderbar ist.
3.4. Eine Größenanpassung von Ringen im Verhältnis zur Originalgröße ist nur im Ausmaß von eineinhalb Größen nach oben oder unten möglich, es sei denn, LEIBISH entscheidet nach eigenem Ermessen, dass eine Größenanpassung über diesen Rahmen hinaus möglich ist.
3.5. Größenanpassungen, die über das einmalige Gratisangebot hinausgehen, werden in Rechnung gestellt. Die Kosten einer Größenanpassung, die über das einmalige Gratisangebot hinausgeht, werden von LEIBISH festgelegt und hängen von der individuellen Art und dem Inhalt des Rings ab. LEIBISH wird den Kunden vor der Umsetzung über die Kosten der Größenanpassung informieren.
3.6. Bei jeder Ringgrößeänderung durch Dritte ohne die Genehmigung von LEIBISH erlischt automatisch die Garantie und LEIBISH haftet nicht für dadurch entstehende Kosten oder Schäden.
SERVICE
4. LEIBISCH bietet einmal jährlich während der natürlichen Lebensdauer des Schmucks eine kostenlose Inspektion und Aufarbeitung an , einschließlich der Beschichtung aller Schmuckstücke. LEIBISH berät den Kunden bei Bedarf über abgenutzte Teile, die so abgenutzt sind, dass sie nicht mehr repariert werden können.
5. LEIBISH übernimmt keine Haftung für den Schmuck und dessen Teile, die aufgrund normaler oder außergewöhnlicher Abnutzung repariert oder ersetzt werden müssen.
6. Die Garantie deckt keinen Verlust oder Diebstahl von Mittelsteinen ab. LEIBISH empfiehlt daher jedem Kunden, dieses Angebot wahrzunehmen und den Schmuck an die LEIBISH-Niederlassung zurückzusenden, damit er ordnungsgemäß überprüft und gegebenenfalls repariert werden kann.
7. Mit dem Kauf des Schmucks von LEIBISH erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen dieser Garantie einverstanden, ohne dass es einer Unterzeichnung einer Garantievereinbarung bedarf.
Diese Garantie gilt nur künftig und wird nicht für Waren angeboten, die vor August 2015 gekauft wurden.
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